( ASVG § 292 Abs 8 ) Für die Frage der Pauschalanrechnung kommt es nicht darauf an, ob der Pensionsberechtigte zuletzt aus dem Grundstück einen Ertrag erzielt hat oder erzielen hätte können. Der Einheitswert stellt einen Ertragswert dar, und die Feststellung des Einheitswertes ist immer eine Feststellung über die Ertragsfähigkeit des Betriebes. Es ist zwar richtig, dass der Grundstückseigentümer keinen Einfluss auf die Bewertung und Festsetzung des Einheitswertes hat, dies ist jedoch nicht ein Fall des § 292 Abs 8 ASVG. OLG Linz 11 Rs 140/95 v. 23.04.1996. (ZAS Jud. 4/1997)