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ASVG § 68

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4868/20/97 Heft 4868 v. 9.9.1997

( ASVG § 68 ) Behördliche Maßnahmen gegen ein nicht parteifähiges Gebilde wie eine Arbeitsgemeinschaft vermögen den Ablauf der Verjährungsfrist nicht zu hemmen. BMAS 120.852/4-7/95 v. 11.04.1996. (ZAS Jud. 4/1997)

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