( EStG § 36 ) Selbst bei Sanierungseignung eines Schulderlasses und Sanierungsbedürftigkeit wegen Überschuldung kann der Sanierungsgewinn nicht begünstigt behandelt werden, wenn der Betrieb infolge steigender Gewinne Ertragsfähigkeit beweist.
VwGH 95/15/0152 v. 15.05.1997