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AlVG § 9, § 10

SozialversicherungARD 4868/11/97 Heft 4868 v. 9.9.1997

( AlVG § 9, § 10 ) Ist ein Arbeitsloser subjektiv der Auffassung, arbeitsunfähig im Sinne des § 8 Abs 1 AlVG zu sein, hat er auf die Zuweisung einer Beschäftigung entweder mit einer entsprechenden Mitteilung gegenüber dem Arbeitsamt oder der Stellung eines Pensionsantrages bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt zu reagieren. Wurde ein solcher Antrag rechtskräftig abgewiesen, weil der Arbeitslose deshalb nicht als invalid im Sinne des § 255 Abs 1 bzw. Abs 3 ASVG gilt, weil er den überwiegend ausgeübten Beruf eines Kranfahrer s weiterhin ausüben kann, kann daraus ohne jegliche weitere Feststellungen noch nicht der Schluss gezogen werden, dem Arbeitslosen sei eine zugewiesene Beschäftigung trotz eines behaupteten Bronchialleiden s auf jeden Fall zumutbar. VwGH 94/08/0087 v. 26.03.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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