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Voraussetzung für Mutterschutz

ArbeitsrechtARD 4868/6/97 Heft 4868 v. 9.9.1997

( MSchG § 3 Abs 4, § 10 ) Erwähnt eine Arbeitnehmerin gesprächsweise gegenüber zur Entgegennahme von Krankmeldungen befugten Mitarbeitern die Tatsache ihrer Schwangerschaft, reicht dies für den Kündigungsschutz aus.

ASG Wien 3 Cga 206/94y v. 27.02.1997, Berufung erhoben

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