Ein Begutachtungsentwurf zu einer Novelle des GebG, dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung abzuwarten bleibt, sieht ab 1. 11. 1997 nachstehende Änderungen vor:
1. Erhöhung der Gebührensätze:
von S 30,- auf S 50,-
Ein Begutachtungsentwurf zu einer Novelle des GebG, dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung abzuwarten bleibt, sieht ab 1. 11. 1997 nachstehende Änderungen vor:
1. Erhöhung der Gebührensätze:
von S 30,- auf S 50,-