( EStG § 20 Abs 1 Z 3 ) Geschenke (hier: Kristallgläser) eines Erholungsheimes an einen Mitarbeiter der Wiener Gebietskrankenkasse, die dazu dienen sollten, dass die Angestellten der Gebietskrankenkasse dem Heim möglichst viele Patienten zuweisen, stellen jedenfalls nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen dar, die kein Recht auf Vorsteuerabzug vermitteln. VwGH 95/14/0147 v. 15.04.1997. (Bescheid aufgehoben)