( EStG § 6 Z 4 und 5 ) Bringt ein Steuerpflichtiger Brennholz aus seinem (pauschalierten) landwirtschaftlichen Betrieb in seinen Gewerbebetrieb ein, liegt eine Entnahme aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und eine Einlage in den Gewerbebetrieb vor, deren Bewertung mit dem Teilwert vorzunehmen ist. VwGH 95/14/0147 v. 15.04.1997. (Bescheid aufgehoben)