( BAO § 239 ) Besteht kein rückzahlbares Guthaben auf dem Steuerkonto des Steuerpflichtigen, ist ein Antrag auf Rückzahlung auch dann abzuweisen, wenn der Steuerpflichtige der Ansicht ist, dass die Aufhebung eines Abgabenfestsetzungsbescheid es zu einer entsprechenden Gutschrift geführt haben müsse; dies müsste der Steuerpflichtige mit einem Antrag auf Abrechnungsbescheid (hier: gemäß § 164 NÖ AO 1977) geltend machen. VwGH 96/17/0335 v. 26.05.1997. (Antrag abgewiesen)