( FinStrG § 82 ) Geben Betriebsprüfungsbericht e den entscheidungswesentlichen Sachverhalt für die Beurteilung des Vorliegens eines Verdachts einer Abgabenhinterziehung nicht in einer solchen Weise wieder, die es den Finanzstrafbehörden erlaubt, die Einleitung des Finanzstrafverfahrens auf die Ausführungen der Betriebsprüfungsberichte allein zu stützen, ist die Einleitung rechtswidrig.
VwGH 96/13/0094 v. 19.02.1997