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WasserleitungsgebO, KanalgebO

Abgabenrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4866/27/97 Heft 4866 v. 2.9.1997

( WasserleitungsgebO, KanalgebO ) Bei der Bemessung der Kanal- und Wassergebühren einer Tiroler Gemeinde sind die für die Berechnung relevanten Ansätze - z.B. Einwohnergleichwerte oder Beträge bei Verabreichung von Speisen und Getränken einerseits und für Nächtigungen andererseits - zu addieren. Von einem „Gasthaus“ im Sinne des § 5 Wasserleitungsgebührenordnung und/oder einem „Gast- und Schankbetrieb“ im Sinne des § 5 Kanalgebührenordnung ist auch dann auszugehen, wenn darin nur Gäste des Nächtigungsbetriebes verköstigt und mit Getränken versorgt werden. VwGH 95/17/0005 v. 17.03.1997. (Bescheid aufgehoben)

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