( FinStrG § 93 Abs 2, § 89 ) Sollte ein Teil der zu beschlagnahmenden Unterlagen unmittelbar vor der Hausdurchsuchung vernichtet werden und befanden sie sich bereits im Papierkorb, ist eine Gefährdung offenkundig; eine Beschlagnahme ohne Erlassung einer diesbezüglichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates ist daher zulässig. VwGH 94/15/0046 v. 20.03.1997. (Beschwerde abgewiesen)