( EStG § 82, BAO § 289 ) Einem Haftungsbescheid (hier: Berufungsentscheidung der Finanzbehörde zweiter Instanz) können auch erstmals in der Berufungsvorentscheidung in einem Lohnsteuerverfahren aufgegriffene Fehler in der Sechstelberechnung bei Sonderzahlungen zugrunde gelegt werden.
VwGH 94/15/0218 v. 10.04.1997