( EStG § 67 Abs 1 ) Erhält ein Grenzgänger in der Schweiz vereinbarungsgemäß und üblicherweise bloß einen sonstigen Bezug, kann er seinen Jahresbezug nicht auf 15 Gehälter aufteilen, sofern nicht eine derartige Auszahlung nachgewiesen wird.
VwGH 93/15/0047 v. 24.04.1997