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Beurteilung „fiktiver“ Sachverhalte fällt nicht unter Auskunftspflichtgesetz

ArtikelschauARD 4864/40/97 Heft 4864 v. 26.8.1997

Beurteilung „fiktiver“ Sachverhalte fällt nicht unter Auskunftspflichtgesetz. (Artikel in RdW 1997/421, Heft 7)

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