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GrEStG § 5, UmgrStG § 22 Abs 4

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4863/48/97 Heft 4863 v. 22.8.1997

( GrEStG § 5, UmgrStG § 22 Abs 4 ) Auf Grund des Charakters des § 22 Abs 4 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) als einer lex specialis ist bei allen Einbringungsvorgängen nach § 12 UmgrStG, die einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs 1 oder 2 GrEStG verwirklichen, kraft gesetzlicher Anordnung die Grunderwerbsteuer vom Zweifachen des Einheitswertes zu berechnen, wobei das Gesetz nicht zwischen Einbringungen mit oder ohne Gegenleistungen differenziert. VwGH 94/16/0109 v. 19.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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