( FinStrG § 29 ) Ist mit einer Zahlung zur Abdeckung eines Rückstandes laut Rückstandsausweis keinerlei Information an das Finanzamt betreffend die hinsichtlich verschiedener Monate erfolgte Verletzung der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und die damit verbundene Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen verbunden, liegt in dieser Zahlung keine Selbstanzeige. VwGH 96/14/0101 v. 21.05.1997. (Beschwerde abgewiesen)