( GewO § 39 Abs 4, § 40 Abs 2, § 176 Abs 3 ) Scheidet ein zum gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellter Arbeitnehmer aus seinem Dienstverhältnis zum Gewerbetreibenden aus, hat er auch dann keinen Anspruch auf weitere Vergütung, wenn der Gewerbebetreibende die verpflichtende Anzeige des Ausscheiden s an die Gewerbebehörde unterlässt.
OLG Wien 10 Ra 64/97y v. 26.06.1997, Revision unzulässig