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Ortsaugenscheinsverhandlung - keine Reise

Lohnsteuer und AbgabenARD 4862/38/97 Heft 4862 v. 19.8.1997

( EStG § 16 Abs 1 Z 9 ) Die Teilnahme an Ortsaugenscheinsverhandlung en durch einen staatsanwaltschaftlich en Funktionär bei einem Bezirksgericht stellt keine Reise im Sinne des § 16 Abs 1 Z 9 EStG dar, so dass für die Ortsaugenscheinsverhandlungen keine Taggelder steuerlich als Werbungskosten anerkannt werden können.

VwGH 96/13/0132 v. 28.05.1997

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