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AlVG § 12 Abs 4

SozialversicherungARD 4862/36/97 Heft 4862 v. 19.8.1997

( AlVG § 12 Abs 4 ) Eine Ausbildung an einer Handelsakademie für Berufstätige kann nicht dem § 12 Abs 3 lit f AlVG (Ausschluss der Arbeitslosigkeit bei Ausbildung in einer Schule oder einem geregelten Lehrgang) und daher folgerichtig auch nicht dem § 12 Abs 4 AlVG unterstellt werden.

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