( AngG § 27 Z 4 ) Gewährt der Vorgesetzte eines regelmäßig wegen Alkoholisierung beeinträchtigten und abgemahnten Arbeitnehmers diesem vor Dienstantritt infolge dessen neuerlicher Alkoholisierung einen Urlaubstag, ist es dem Arbeitgeber verwehrt, den Arbeitnehmer auf Grund dieses Vorfalls zu entlassen.
OGH 9 Ob A 33/97m v. 30.04.1997