( ABGB § 1152 ) Haushaltsführung und Pflegeleistungen durch die Lebensgefährtin begründen kein Dienstverhältnis, wenn ihr Entgelt nur für den Fall eines Pflegegeldbezug es nach dem BPGG zugesagt und sie zur Sozialversicherung angemeldet, in der Folge aber kein Pflegegeldanspruch festgestellt wurde. OLG Wien 9 Ra 229/96d v. 17.12.1996, Revision unzulässig.
Anm.: abgeändert durch OGH 9 Ob A 138/97b v. 25. 6. 1997, ARD 4875/20/97 und ausführlicher ARD 4888/8/97.