( BAO § 166 ) Die Tatsache, dass in einer Reisekostenabrechnung keine Stunden eingetragen sind, kann noch keinesfalls davon überzeugen, dass der Steuerpflichtige an diesem Tag nicht an dem in der Abrechnung genannten Ort war. VwGH 96/16/0050 v. 27.02.1997. (Bescheid aufgehoben)