( EStG § 2 Abs 3 ) Selbst lange Anlaufverluste bei Erfinder n sprechen nicht gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht. Entscheidend sind ein planvolles Hinarbeiten auf eine Erfindung und die Bemühungen des Erfinders um eine wirtschaftliche Verwertung der Erfindung. Ein Indiz gegen Liebhaberei ist die Förderung der Tätigkeit durch Gewährung öffentlicher Mittel. Liebhaberei liegt bei Erfindern aber vor, wenn der Erfinder die Aussichtslosigkeit seiner Tätigkeit erkennt und die Arbeit dennoch fortsetzt. FLD f. Vlbg 2153-2/94 v. 20.06.1996. (ÖStZ 1997/295, Heft 13)