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Pflegegeld für Schulwegbetreuung

SozialversicherungARD 4861/27/97 Heft 4861 v. 12.8.1997

( BPGG § 4 Abs 1 ) Die bei Notwendigkeit der Begleitung eines Kindes auf dem Schulweg erforderlichen Verrichtungen sind nicht der Betreuung (§ 1 EinstV), sondern der Hilfe (§ 2 EinstV) zuzurechnen; sie betreffen nicht den persönlichen, sondern den sachlichen Lebensbereich und gehören zur Mobilitätshilfe im weiteren Sinn, für die ein fixer Zeitwert anzusetzen ist.

OGH 10 Ob S 2452/96b v. 28. 1.1997

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