( BAO § 9 ) Aus der Verschuldung einer Gesellschaft allein ist noch keine verlässliche Aussage über die Liquiditätslage abzuleiten. Es kann auch keine „Sittenwidrigkeit“ darin gesehen werden, an einen Geschäftsführer „ein Jahr nach Konkurseröffnung“ die Aufforderung zur Vorlage qualifizierter Berechnungsunterlagen zum Nachweis einer schlechthin und permanent gegebenen Zahlungsunfähigkeit zu richten. VwGH 96/13/0079 v. 19.02.1997. (Beschwerde abgewiesen)