( ABGB § 1151, HVertrG § 1 ) Weisungsgebundene, persönlich abhängige, im Ausland ansässige Auslandsrepräsentanten eines österreichischen Arbeitgebers sind nicht als selbständige Handelsvertreter einzustufen.
OGH 9 Ob A 88/97z v. 26.03.1997
Selbständiger Handelsvertreter ist, wer vom Geschäftsherrn mit der Vermittlung oder Abschließung von Handelsgeschäften und überhaupt von Rechtsgeschäften über bewegliche Sachen, Rechte oder Arbeit in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Die Frage, ob jemand im konkreten Fall als selbständiger Handelsvertreter oder als unselbständig tätiger Vertreter im Rahmen eines Angestelltendienstverhältnisses tätig ist, ist häufig nicht völlig klar. Judikatur und Lehre haben zur Abgrenzung verschiedene Kriterien entwickelt, die im Sinne eines beweglichen Systems gegeneinander abzuwiegen sind, wobei diese Frage je nach Zahl und Gewicht der für die eine oder andere Variante sprechenden Umstände zu entscheiden ist.