LSt-Protokoll 1997, BMF 07 0101/14-IV/7/97 v. 30.06.1997
Können Hochschulprofessoren auch noch nach ihrer Emeritierung Werbungskosten (Fachliteratur, Reisekosten usw.) in Zusammenhang mit dem von ihnen freiwillig ausgeübten Recht, zu lehren und zu forschen, geltend machen?