( ABGB § 863, § 1014 ) Werden Dienstfahrten mit dem Privat-Kfz des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber geduldet, hat er auch ohne entsprechende Vereinbarung Anspruch auf das amtliche Kilometergeld.
ASG Wien 21 Cga 37/96f v. 27.01.1997, rk.
( ABGB § 863, § 1014 ) Werden Dienstfahrten mit dem Privat-Kfz des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber geduldet, hat er auch ohne entsprechende Vereinbarung Anspruch auf das amtliche Kilometergeld.
ASG Wien 21 Cga 37/96f v. 27.01.1997, rk.