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Mittelbare Einkünfte bei Lohnpfändung

BetriebswichtigesARD 4857/34/97 Heft 4857 v. 29.7.1997

( EO § 292e ) Bei einem Fremdsprachenkorrespondenten, dessen gepfändete Bezüge im Vergleich zu einem Gerichtsdolmetscher nicht angemessen erscheinen, hat der Arbeitgeber als Drittschuldner in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht beim Lohnabzug im Zuge einer Lohnpfändung ein mittelbares Einkommen zu berücksichtigen.

ASG Wien 21 Cga 181/96g v. 07.01.1997, Berufung erhoben

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