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Beitragshaftung von Prokuristen wegen Konkursverschleppung

SozialversicherungARD 4857/22/97 Heft 4857 v. 29.7.1997

( ABGB § 1311, StGB § 159, ASVG § 67 Abs 10 ) Ein wegen fahrlässiger Konkursverschleppung verurteilter Prokurist haftet gegenüber dem SV-Träger als Neugläubiger für Beitragsschulden, die durch Weiterbeschäftigung von Dienstnehmern nach Konkurseröffnung entstanden sind.

OGH 10 Ob 2009/96f v. 23.04.1996

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