BMF v. 27.06.1997
Sachverhalt:
Ein bisher privat genutztes Reihenhaus sollte verkauft werden, um mit dem Erlös den für einen Wohnungsankauf aufgenommenen Zwischenkredit abzudecken. Infolge massiver Verschlechterung der Immobilienpreise wird das Reihenhaus nicht verkauft, sondern im Wege der Vermietung genutzt. Angefragt wird, ob die Zwischenkreditzinsen bei Ermittlung der Reihenhaus-Mieteinkünfte abzugsfähig sind.