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Unterrichtserteilung behinderter Kinder

Lohnsteuer und AbgabenARD 4856/48/97 Heft 4856 v. 25.7.1997

LSt-Protokoll 1997, BMF 07 0101/14-IV/7/97 v. 30.06.1997

Nach der Verordnung v. 12. 6. 1996 (siehe ARD 4752/1 und 4757/3/96) können als außergewöhnliche Belastung zusätzlich zum Pauschbetrag von S 3.600,- monatlich auch Aufwendungen für die Unterrichtserteilung in Sonder- und Pflegeschulen oder für die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte berücksichtigt werden.

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