( AKG § 6 ) Die Unterstützung und Zusammenarbeit von Arbeiterkammern und ÖGB kann auch darin bestehen, dass gewerkschaftliche Veranstaltungen und Aktivitäten, wie Mitgliederwerbeaktionen, finanziell gefördert werden. BMAGS 50.200/16-3/97 v. 13.06.1997.