LSt-Protokoll 1997, BMF 07 0101/14-IV/7/97 v. 30.06.1997
Steht für Kinder aus dem ehemaligen Jugoslawien bzw. aus der Türkei und Tunesien, die sich nicht in Österreich aufhalten und für die nach Revidierung der entsprechenden Abkommen keine Familienbeihilfe mehr gezahlt wird, für das Jahr 1996 (teilweise) der Unterhaltsabsetzbetrag zu?