LSt-Protokoll 1997, BMF 07 0101/14-IV/7/97 v. 30.06.1997
Laut Protokoll über die Lohnsteuerbesprechung 1996 (ARD 4750/21/96) steht der Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG dann nicht zu, wenn jedem Elternteil ein Kind zugesprochen wird und eine außergewöhnliche Belastung wegen "Kompensation" nicht vorliegt.