( BPGG § 4 Abs 1 ) Auch wenn eine durch einen Unfall eingetretene Querschnittslähmung einen sportlich sehr engagierten Menschen sicher besonders schwer trifft, ist dies ein Umstand, der bei der Beurteilung des Anspruchs auf Pflegegeld nicht berücksichtigt werden kann. Auszugehen ist dabei vielmehr nur von den Bestimmungen des BPGG und der Einstufungsverordnung. OGH 10 Ob S 2448/96i v. 04.02.1997.