( APSG § 12 ) Zwischen Zustellung des Einberufungsbefehls und Mitteilung des Arbeitnehmers über die erfolgte Einberufung zum Präsenzdienst kann das Dienstverhältnis formlos einverständlich aufgelöst werden.
OLG Wien 9 Ra 366/96a v. 28.02.1997
( APSG § 12 ) Zwischen Zustellung des Einberufungsbefehls und Mitteilung des Arbeitnehmers über die erfolgte Einberufung zum Präsenzdienst kann das Dienstverhältnis formlos einverständlich aufgelöst werden.
OLG Wien 9 Ra 366/96a v. 28.02.1997