( Stmk. LAO § 153 ) Von der bescheidmäßigen Festsetzung der Getränkesteuer ist in der Steiermark abzusehen, wenn der Abgabepflichtige nachträglich Mängel der Selbstbemessungserklärung behebt. VwGH 93/17/0248 v. 24.05.1996. (Bescheid aufgehoben)
( Stmk. LAO § 153 ) Von der bescheidmäßigen Festsetzung der Getränkesteuer ist in der Steiermark abzusehen, wenn der Abgabepflichtige nachträglich Mängel der Selbstbemessungserklärung behebt. VwGH 93/17/0248 v. 24.05.1996. (Bescheid aufgehoben)