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ASVG § 177

SozialversicherungARD 4852/26/97 Heft 4852 v. 11.7.1997

( ASVG § 177 ) Tritt nach Beendigung der Arbeitstätigkeit eine Verschlechterung des Hörvermögens auf, kann diese Schwerhörigkeit nicht der Berufskrankheit zugeordnet werden. LG Leoben 22 Cgs 213/95 v. 18.01.1996. (ZAS Jud. 2/1997)

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