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EStG § 18 Abs 6, BAO § 92 Abs 1 lit b

Lohnsteuer und AbgabenARD 4851/38/97 Heft 4851 v. 8.7.1997

( EStG § 18 Abs 6, BAO § 92 Abs 1 lit b ) Auch der Verlust, der im jeweiligen Einkommen-(Körperschaft-)steuerbescheid als Sonderausgabe berücksichtigt worden ist, stellt eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache dar, über die mit Bindungswirkung für weitere Folgejahre entschieden wird. VwGH 94/13/0011 v. 20.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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