( ASVG § 273 Abs 3, § 253d ) Durch den Wegfall der früheren Bestimmung des § 273 Abs 3 ASVG über die erleichterte Möglichkeit der Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension bei Erreichung des 55. Lebensjahres und die gleichzeitige Schaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nach § 253d ASVG muss auch während eines laufenden Verfahrens auf Leistung einer Berufsunfähigkeitspension ein Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit gestellt werden. OLG Wien 9 Rs 163/95 v. 06.02.1996. (ZAS Jud. 3/1997)