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Gröbliche Dienstpflichtverletzung durch Amtsleiter

ArbeitsrechtARD 4850/21/97 Heft 4850 v. 4.7.1997

( VBG § 32 Abs 2 lit a ) Die Anweisung von Bezügen an sich selbst bei unklarer Rechtslage unter Umgehung der Zustimmung des Vorgesetzten stellt eine gröbliche Dienstpflichtverletzung dar und berechtigt zur Kündigung des Vertragsbediensteten.

OGH 8 Ob A 2152/96w v. 14.11.1996

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