vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachtschwerarbeit am Bildschirm

ArbeitsrechtARD 4850/19/97 Heft 4850 v. 4.7.1997

( NSchG Art VII Abs 2 Z 7 ) Die Tätigkeit eines „technischen Leiters“, die vorrangig darin besteht, die gesendete technische Qualität des Fernsehprogramm s über Fernsehbildschirme zu überwachen und darüber hinaus allfällig auftretende technische Mängel im Rahmen seiner Möglichkeiten kurzfristig zu beseitigen, ist nicht als eine Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen zu qualifizieren.

ASG Wien 4 Cga 85/96i v. 17.02.1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte