( ABGB § 1152 ) Ein Entgelt eines gewerberechtlichen Geschäftsführers im Gastgewerbe, dessen Tätigkeit zum weitaus größten Teil auf die Erfüllung seiner Aufsichtspflichten im Rahmen der gewerberechtlichen Geschäftsführung entfällt, erscheint mit S 5.000,- monatlich angemessen. OLG Wien 8 Ra 284/96k v. 11.12.1996, Revision unzulässig.