( ABGB § 6, § 7, ArbVG § 29 ) Wenn eine am Text der geltenden Betriebsvereinbarung orientierte Auslegung zu keinen eindeutigen Ergebnissen führt, kann auch eine zwischen den Parteien abgeschlossene, inzwischen außer Kraft getretene Betriebsvereinbarung zur Auslegung der Parteienabsicht herangezogen werden. OLG Linz 12 Ra 42/96z v. 21.05.1996. (ZAS Jud. 3/1997)