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BAO § 238

Lohnsteuer und AbgabenARD 4848/41/97 Heft 4848 v. 27.6.1997

( BAO § 238 ) Amtshandlungen unterbrechen die Verjährung des Rechts auf Einhebung und zwangsweise Einbringung einer fälligen Abgabe gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet haben. Auch Bescheide betreffend die Festsetzung der Abgaben stellen Unterbrechungshandlungen dar. Dies gilt gleichermaßen für Rechtsmittelentscheidung en. Bescheide unterbrechen dabei auch dann die Verjährung, wenn sie in der Folge aufgehoben worden sind. VwGH 95/16/0204 v. 19.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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