( KStG § 8 Abs 1 ) Ist die Leistung eines „Baukostenzuschuss es“ für Stromlieferungen als im Gesellschaftsverhältnis begründet anzusehen, ist von einer „Einlage“ in die Gesellschaft auszugehen. VwGH 94/15/0168 v. 18.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)
( KStG § 8 Abs 1 ) Ist die Leistung eines „Baukostenzuschuss es“ für Stromlieferungen als im Gesellschaftsverhältnis begründet anzusehen, ist von einer „Einlage“ in die Gesellschaft auszugehen. VwGH 94/15/0168 v. 18.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)