vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 311, B-VG Art 132

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4845/25/97 Heft 4845 v. 17.6.1997

( BAO § 311, B-VG Art 132 ) Gemäß § 33 lit a ErbStG ist die Steuer zu erstatten, wenn und insoweit eine Schenkung widerrufen wurde. Stützt ein Steuerpflichtiger seine Säumnisbeschwerde auf § 33 ErbStG, weil er sich durch Säumnis der Behörde in seinem Recht auf Steuererstattung verletzt erachtet, ist die Säumnisbeschwerde abzuweisen, weil die Behörde eben keine Entscheidung getroffen hat, die den behaupteten Erstattungsanspruch verneint, sondern schlicht untätig geblieben ist. VwGH 96/16/0246, 0255 v. 19.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte