Wie uns bekannt wurde, wurde in letzter Zeit von Beitragsprüfern des Öfteren die beitragsrechtliche Behandlung von Bauzulagen insbesondere dann beanstandet, wenn diese für die Zeit des Urlaubs an Feiertagen oder bei Krankheit nicht bezahlt wurden.
Wie uns bekannt wurde, wurde in letzter Zeit von Beitragsprüfern des Öfteren die beitragsrechtliche Behandlung von Bauzulagen insbesondere dann beanstandet, wenn diese für die Zeit des Urlaubs an Feiertagen oder bei Krankheit nicht bezahlt wurden.